Münster (SMS) Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) weisen darauf hin, dass Sperrgut nur zu den festgesetzten Abholterminen an die Straße gestellt werden darf. Andernfalls handelt es sich um eine wilde Müllablagerung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "Wir stellen aktuell leider verstärkt fest, dass Sperrgut nicht passend zum Termin rausgestellt wird. Extra-Touren zur Beseitigung wilder Müllablagerungen, erlauben unsere Kapazitäten in diesen Zeiten aber nicht. Nur wenn sich alle an die festgesetzten Sperrguttermine für ihre Straße halten, können wir für eine saubere Stadt sorgen“, sagt AWM-Sprecherin Manuela Feldkamp.
Einmal im Monat holen die AWM kostenfrei in jeder Straße Sperrgut, städtische Gartenabfallsäcke und gebündelten Grünschnitt ab. "Diesen Service bietet kaum eine andere Kommune in Nordrhein-Westfalen", berichtet Feldkamp. Entsprechend der Sperrguttermine koordinieren die AWM die Einsätze für das Team, das aus 13 Mitarbeitenden besteht. Diese erbringen Höchstleistungen, insbesondere während der Gartensaison, in der viele Bürgerinnen und Bürger Gartenabfallsäcke und gebündelten Strauchschnitt zum Sperrgut stellen. Gerade in Stadtteilen mit vielen Gärten, zum Beispiel in Gievenbeck, fallen dabei enorme Mengen an.
Ihre Sperrguttermine können Bürgerinnen und Bürger über das AWM-Servicecenter unter der Rufnummer 60 52 53 erfragen. Außerhalb der Abholtermine kann Sperrgut aus Privathaushalten kostenfrei an allen elf Recyclinghöfen abgegeben werden. Alle weiteren Infos zum Thema gibt es auch unter www.awm.muenster.de in der Rubrik "Wohin mit dem Abfall".
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Pressemitteilungen
06.06.2014