Münster (SMS) "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes wieder gestärkt", begrüßt Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten bei der Stadt Münster, die zum 1. Mai 2015 vorgesehene Gesetzesänderung. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig entgegen dem alten Beschluss des Bundestages aus dem Sommer des vergangenen Jahres das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob Meldebehörden ihre personenbezogenen Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel weitergeben dürfen.
Eine Weitergabe von Daten der Bürgerinnen und Bürger in Münster (Melderegisterauskunft) wird mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch dann für Werbezwecke oder für den Adresshandel erfolgen, wenn eine generelle Einwilligung der Betroffenen bei der Meldebehörde erklärt wurde. Wer im Einzelfall damit einverstanden ist, dass die Daten an bestimmte Personen oder Stellen weitergegeben werden, erklärt seine Einwilligung direkt gegenüber dem Unternehmen. Der Umfang der Melderegisterauskunft ist exakt bestimmt: Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad gehören dazu.
Darüber hinaus soll zukünftig die Zweckbindung von Melderegisterauskünften gesetzlich festgelegt werden. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass eine einmal erteilte Melderegisterauskunft nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt wurde verwendet werden darf. Eine weitere Nutzung, zum Beispiel für den Aufbau oder die Pflege von Adressdateien, ist rechtlich unzulässig. Die Meldebehörden werden verpflichtet, das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenartig zu überprüfen. Im Falle eines Verstoßes wird ein Bußgeld fällig. Die Daten müssen, wenn der Zweck der Weitergabe erfüllt ist, vom Empfänger gelöscht werden.
Die ursprüngliche Beschlussfassung zum Bundesmeldegesetz vom 28. Juni 2012 hatte für viele Diskussionen in der Bevölkerung und zahlreiche Nachfragen beim Amt für Bürgerangelegenheiten gesorgt, da sie die Weitergabe von Daten für Werbezwecke und für den Adresshandel in deutlich einfacherer Form vorsah. Aus Sicht des für den städtischen Bürgerservice zuständigen Beigeordneten Wolfgang Heuer ist die jetzt erfolgte Korrektur des alten Gesetzentwurfs dringend notwendig gewesen: "Der alte Gesetzentwurf war datenschutzrechtlich äußerst bedenklich. Da die Stadt Münster großen Wert auf die datenschutzrechtlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger legt, begrüße ich ausdrücklich die jetzt vorgesehene Stärkung der Bürgerrechte."
Für telefonische Auskünfte zu allen Meldeangelegenheiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes unter der Rufnummer 4 92-33 33 zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt.
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28.02.2013