Münster (SMS) Der Einsatz von Streusalz mag auf den ersten Blick bequem und effektiv sein, aber die schädlichen Nebenwirkungen sind gravierend: Das Salz schadet Bäumen und Grünflächen, belastet Gewässer und Grundwasser, lässt Fahrzeuge, Brücken und Straßenlaternen rosten, lockert Gehwegplatten, greift das Mauerwerk von Gebäuden an und verätzt die Pfoten von Hunden und Katzen. Aber was tun gegen Glätte? Die Stadt Münster und der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V. empfehlen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Mit einem gemeinsamen Faltblatt werben die Partner für umweltverträgliche Streumittel, die mit dem Umweltengel ausgezeichnet und frei von schädlichen Bestandteilen sind. Umweltverträgliche Streumittel gibt es sowohl im Einzelhandel als auch bei den Recyclinghöfen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM).
Übrigens für Anlieger, die auch öffentliche Gehwege räumen müssen, ist die Verwendung abstumpfender Mittel Pflicht: Die Ortssatzung der Stadt Münster verbietet schon seit 1984 den Einsatz von Streusalz. Nur auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen darf für die notwendige Sicherheit Salz ausgebracht werden. Wer Salz unsachgemäß verwendet, verursacht eine Menge Kosten für die Stadt.
Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, setzt der Winterdienst der AWM Streusalz auf ausgewählten Strecken ein: Lediglich Hauptverkehrsstraßen und bei entsprechender Witterung manche Radwege werden mit Salz gestreut. Dabei dosieren die maschinellen Streuer besonders fein und gleichmäßig. Außerdem wird das Salz, bevor es ausgebracht wird, mit einer Solelösung angefeuchtet, so dass es auch bei Wind und Wetter gut auf der Straße haftet.
Fragen zur Verwendung von Streumitteln und zur Räumpflicht von Anliegern bei Eis und Schnee beantworten die städtische Umweltberatung im Stadtwerke CityShop, Tel. 4 92-67 67 und die AWM, Tel. 60 52 53. In der Umweltberatung an der Salzstraße bekommen Interessierte auch das Faltblatt "Ohne Streusalz durch den Winter" von Einzelhandelsverband und Stadt Münster. Außerdem liegt dort der Flyer "Der Winter kann kommen" aus, der unter anderem über Räum- und Streupflichten der Anlieger informiert.
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Pressemitteilungen
11.01.2013