Münster (SMS) Wenn es Fußgängern und Radfahrern den Platz streitig macht, sorgt das eigentlich beliebte, überbordende Grün aus Vorgärten manchmal auch für Ärger. Schnell kann es zu gefährlichen Situationen insbesondere für Kinder kommen, wenn die auf Radweg oder gar Fahrbahn ausweichen müssen. Gefährlich wird es auch, wenn das Grün die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer einschränkt.
Häufige Ursache für den sogenannten Überwuchs sind Hecken, Sträucher oder Bäume, die zu dicht an die Grenze gepflanzt werden. Nach einigen Jahren wächst die Hecke trotz regelmäßiger Pflege immer weiter in den öffentlichen Bereich hinein, da beim Schnitt von Jahr zu Jahr weniger auf die Grundstücksgrenze geachtet wird. Dabei ist der genaue Grenzverlauf fast immer in der Örtlichkeit gut zu sehen: Der Kantenrandstein hinter der letzten Gehwegplatte markiert das Ende der öffentlichen Verkehrsfläche.
Die Mitarbeiter des Tiefbauamtes achten bei Ihren regelmäßigen Sicherheitskontrollen der Straßen darauf, dass der Überwuchs von privaten Grünpflanzen nicht überhandnimmt. Keine ganz leichte Aufgabe, die viel Fingerspitzengefühl erfordert. Denn wie man’s macht, macht man’s verkehrt: Wird zum Beispiel der Eigentümer einer Hecke an einem breiten Gehweg angeschrieben, weil seine Hecke 15 oder 20 Zentimeter in den Gehweg wächst, mag er sich wundern, dass solchen „Bagatellen“ nachgegangen wird. Bekommt er aber erst Post, wenn die Hecke bereits 50 Zentimeter übersteht, führt er sein Gewohnheitsrecht oder den Umweltschutz an und hätte sich über frühzeitigere Post gefreut. Denn jetzt muss die Hecke stark beschnitten oder sogar entfernt werden. Und starker Rückschnitt kann zur Folge haben, dass die Hecke über Jahre kahl und hässlich aussieht oder sogar abstirbt.
Übrigens: Auch im Sommer dürfen Hecken geschnitten werden, da das Heckenschutzgesetz für Zierhecken und einen Formschnitt nicht gilt. Darüber hinaus hat die Verkehrssicherungspflicht immer Vorrang.
Das Grün kann auch in der Höhe stören, wenn das so genannte Lichtraumprofil nicht eingehalten wird. Über Geh- und Radwegen müssen mit 2,25 Meter und über Fahrbahnen 4,50 Meter frei sein, damit keine Radfahrer oder LKW zum Beispiel durch herunterhängende Äste behindert werden. Der Grundstückseigentümer ist auf der sicheren Seite, wenn überhaupt kein Grün in den öffentlichen Bereich ragt und das Lichtraumprofil frei ist. Denn kommt jemand wegen seiner Pflanzen zu Schaden, muss er haften.
Deshalb bittet das Tiefbauamt alle Garten- und Hausbesitzer, die Grenzen zu wahren und die Lichtraumprofile freizuhalten. Dann stehen Geh-, Radwege und Fahrbahnen allen Verkehrsteilnehmern in vollem Umfang zur Verfügung.
Foto: Regelmäßiger Schnitt schützt vor Unfällen und Haftungsansprüchen. Der Tipp vom Tiefbauamt: Hecken dürfen auch im Sommer geschnitten werden. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
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Pressemitteilungen
04.08.2016
Wenn das Grün die Wege einengt
Regelmäßiger Schnitt zum Schutz vor Unfällen und Haftungsansprüchen / Tiefbauamt kontrolliert
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