Münster (SMS) Die Stadt wird den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zum verkaufsoffenen Sonntag am 21. August anlässlich des Hiltruper Weinfestes sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt. Das Gericht hat am 27. Juli in einer einstweiligen Anordnung den vom Rat beschlossenen verkaufsoffenen Sonntag für den Bereich Marktallee bestätigt. Es verweist auf das "besondere Publikumsinteresse" am Weinfest und das dadurch ausgelöste Besucheraufkommen beidseits der Marktallee. Dieses werde "maßgeblich und sich geradezu aufdrängend" vom Weinfest ausgelöst. Daran gemessen habe die Öffnung der Geschäfte in diesem Bereich "einen bloßen Annexcharakter" und sei für die Motivation von Besuchern deutlich nachrangig.
Mit dem Ratsbeschluss sollten anlässlich des Weinfestes allerdings auch die Einkaufszentren in Hiltrup-Ost (Osttor und Am Roggenkamp) und Hiltrup-West (Meesenstiege) öffnen dürfen. Das lehnt das Verwaltungsgericht ab. Es geht davon aus, dass diese Einkaufszentren zu weit vom Veranstaltungsbereich des Weinfestes entfernt liegen. Es kann "auch keine funktionale Beziehung erkennen, die aus der Sicht eines Besuchers des Weinfestes greifbar wäre oder auch nur naheliegen könnte".
In einer ersten Reaktion begrüßte Stadtrat Wolfgang Heuer die Feststellung des Gerichts, dass der Ratsbeschluss zum verkaufsoffenen Sonntag im Bereich Marktallee "mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit beanstandungsfrei" ist. "Das Weinfest hat mittlerweile Tradition. Es gehört zu den großen Attraktionen im Jahreskalender des Stadtteils. Es ist gut, dass mit dem Gerichtsbeschluss gesichert ist, dass zur Abrundung auch die Geschäfte an der Marktallee öffnen dürfen." Wie die Stadt damit umgeht, dass die Läden in Hiltrup-Ost und Hiltrup-West geschlossen bleiben sollen, ist noch offen. Nach Prüfung des 15-seitigen Beschlusstextes aus dem Verwaltungsgericht wird sie entscheiden, ob dagegen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt wird.
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28.07.2016