Münster (SMS) Für die regelmäßige Überprüfung von Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, müssen die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre der Stadt künftig Gebühren erheben. Das legt eine Verordnung der Landesregierung fest. Aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes werden die betroffenen Betriebe zwischen mehrmals jährlich und alle drei Jahre kontrolliert. Insgesamt führt das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittangelegenheiten pro Jahr rund 1700 Regelkontrollen durch, die nun gebührenpflichtig werden.
Wie oft ein Betrieb überprüft wird, ergibt sich aus einer Risikobewertung. Zum Beispiel ist bei empfindlichen Lebensmitteln wie Fleisch und Milch eine höhere Sensibilität angesagt als bei haltbaren Waren oder Fertigpackungen. Wenn Betriebe in Sachen Hygiene, Mitarbeiterschulung und Eigenkontrollen erwiesenermaßen auf einem sehr guten Standard arbeiten, können die Kontrollintervalle verlängert werden.
Ab 1. August beträgt die Gebühr bei kleineren Betrieben wie Fleischereien, Bäckereien oder Imbissstuben in der Regel insgesamt 77 Euro. Dabei ist unterstellt, dass für die Überprüfung nicht länger als eine Stunde benötigt wird. Bei umfangreicheren Kontrollen erhöht sich die Gebühr je nach erforderlichem Zeitaufwand.
Unverändert gebührenfrei sind Kontrollen bei Verbraucherbeschwerden oder bei der Überwachung von Rückrufaktionen. Auch planmäßige Probenahmen und deren Untersuchung sowie Beratungsgespräche in Betrieben fallen nicht unter die Gebührenpflicht. Lediglich wenn bei diesen Anlässen Mängel festgestellt und Nachkontrollen erforderlich werden, sind diese gebührenpflichtig.
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Pressemitteilungen
26.07.2016