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Kfz-Zulassung: Seit 1. März mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Bislang musste jeder bei der Zulassung seines Fahrzeugs eine Deckungskarte - früher auch Doppelkarte genannt - von seinem Kfz-Versicherer anfordern und anschließend noch den Gang zur Zulassungsstelle absolvieren.

Dies hat sich ab dem 1. März 2008 geändert.

In einem vollständig elektronischen Verfahren können dann die benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Zulassungsstelle papierlos ausgetauscht werden.

In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer oder der Vermittler händigen dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellen für ihn die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsstelle hat Zugriff auf diese Datenbank und ruft die eVB von dort ab.


Vereinfachung durch VB-Nummer

Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Code-Nummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte eVB für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Seit dem 1. März 2008 ist die elektronische Versicherungsbestätigung für die Versicherer obligatorisch. Die Papierform dient nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer.


Wann wird der Prozess "eVB zum Abruf" angewandt?

Immer dann, wenn der Antragsteller bei der Zulassungsstelle erscheinen muss, also bei

Wichtig: Trotz Digitalisierung der Vorgänge müssen beim Zulassungsvorgang die jeweils noch zusätzlich erforderlichen Dokumente ebenfalls mitgebracht werden. Auch ist die ausgehändigte VB-Nummer zeitlich nur begrenzt gültig, das Verfallsdatum sollte also beachtet werden.

Für eine individuelle Beratung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 02 51/4 92-35 10 erreicht werden.



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