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Wiederzulassung auf dieselbe Fahrzeughalterin/denselben Fahrzeughalter
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer Abmeldung in Münster wiederzulassen wollen, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren: den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Personalausweis/Reisepass
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder, soweit vorhanden und reserviert
Die Wiederzulassung kostet 11,40 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
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Formular (40 kB)
für die Erteilung einer Vollmacht bzw. einer Einzugsberechtigung