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Versteigerungs- und Pfandleihgewerbe

Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und §34b Gewerbeordnung.

Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig. Hier hilft Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.


Anmeldung von Versteigerungen

Versteigerungen sind bei der örtlich zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen (§ 3 Versteigerungsordnung).


Kontakt

Dieter Otte
Tel. 02 51/4 92-32 68
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 353
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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