Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und §34b Gewerbeordnung.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig. Hier hilft Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.
Versteigerungen sind bei der örtlich zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen (§ 3 Versteigerungsordnung).
Dieter Otte
Tel. 02 51/4 92-32 68
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 353
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