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Verlängerung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung läuft bald ab?
Sie sollten den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung stellen.
Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihren EU-Kartenführerschein
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
(gemäß Anlage 6 der FeV)
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt. Das augen-ärztliche Gutachten ist zwei Jahre gültig.
- Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
(gemäß Anlage 5.1 der FeV)
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
ab Erreichen des 60. Lebensjahres benötigen Sie zusätzlich ein
- Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren)
(gemäß Anlage 5.2 der FeV)
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen.
Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 51,00 €.