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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie wollen eine befristete Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, D, DE, C1, C1E, D1 oder D1E für weitere
fünf Jahre verlängern lassen?
Sie sollten den Antrag auf Verlängerung aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung stellen.
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprach erforderlich.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
(gemäß Anlage 6 der FeV)
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt. Das augenärztliche Gutach-ten ist zwei Jahre gültig.
- Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
(gemäß Anlage 5.1 der FeV)
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
ab Erreichen des 50. Lebensjahres benötigen Sie zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E ein
- Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren)
(gemäß Anlage 5.2 der FeV)
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orien-tierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen.
Die Gebühr für die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis beträgt für die Klassen C, CE, C1, C1E 42,60 € und für die Klassen D, DE, D1, D1E 55,60 €.