Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, ist ein Kaufvertrag zu fertigen. Die Käuferin/der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren/dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) beizufügen, damit erlischt auch Ihre Halterhaftung.
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