Stadt Münster: Ordnungsamt

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Überwachungspflichtige Gewerbe

Wenn Sie ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben, müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbean- oder Gewerbeummeldung ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" zu beantragen.

Bei folgenden Gewerbezweigen handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung):


Kontakt

Elke Schulz
Tel. 02 51/4 92-32 65
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 356
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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