Stadt Münster: Ordnungsamt

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Taxen- und Mietwagenverkehr

Die Personenbeföderung mit Taxen und Mietwagen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Zahl der Taxengenehmigungen für die Stadt Münster ist begrenzt. Da neue Genehmigungen zurzeit nicht zugelassen werden, ist eine Unternehmensgründung nur durch den Kauf eines bestehenden Betriebes oder die Pacht einzelner Konzessionen möglich.

Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

Einzelheiten zum Nachweis der fachlichen Eignung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Frau Leißing, Telefon 02 51/7 07-3 29.

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Kontakt

André Gunsthövel
Tel. 02 51/4 92-32 66
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 356
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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