Straßenhandel (z.B. Bauchladenverkauf) auf öffentlichen Straßenflächen ist in Münster nicht erlaubt. Wird trotzdem Straßenhandel ausgeübt, müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt wird. Ersatzweise kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ware sichergestellt werden.
Unterlassen Sie deshalb bitte jeglichen Verkauf auf öffentlichen Straßenflächen!
Straßenmusik wird unter folgenden Voraussetzungen in Münster geduldet:
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben, wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sollten Sie die Anweisungen der städtischen Mitarbeiter/innen nicht befolgen, werden diese die Musikinstrumente sicherstellen.
Beachten Sie deshalb bitte die Punkte 1 - 4!