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Standortwechsel
Wenn Sie von einer anderen Stadt nach Münster gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug mit MS-Kennzeichen versehen.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
Diese Umschreibung kostet 26,80 EUR zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder und 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
Halterwechsel mit auswärtigem Kennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das mit einem auswärtigem Kennzeichen versehen ist, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Standortwechsel mitbringen.
Die Umschreibung bei Halter- und Standortwechsel kostet 28,90 EUR zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder und 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.