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Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Mit Plätzen sind beispielsweise auch Wendehammer und Parkplätze erfasst. Parkhäuser, Tiefgaragen oder Parkpaletten werden, auch wenn sie der Stadt gehören, nicht straßenrechtlich gewidmet.

Zur öffentlichen Straße gehören:

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrach hinaus ist Sondernutzung:


Kontakt

Frank Springub
Tel. 02 51/4 92-32 24
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 564
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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