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Schwerbehinderte Menschen ohne Merkzeichen "aG" oder BI"

Für schwerbehinderte Menschen ohne das Merkzeichen "aG" oder "BI" im Schwerbehindertenausweis gibt es in eingeschränktem Umfang Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung.

Anspruchsberechtigt sind

Die Parkerleichterungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt nicht für Behindertenparkplätze, erlaubt jedoch das kostenlose Parken an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne zeitliche Beschränkung, das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe) und das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten.

Für die Ausstellung der Genehmigung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Kontakt

Doris Millgate
Tel. 02 51/4 92-32 90

Karin Isselhorst
Tel. 02 51/4 92-32 89

Kornelia Stark
Tel. 02 51/4 92-32 91
Fax 02 51/4 92-77 21
Stadthaus 1, Raum 488
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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