Sie können auf Antrag den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises die Merkzeichen "aG" oder "BI" eingetragen sind.
Der Parkausweis gilt für das gesamte Bundesgebiet und erlaubt das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte, das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten und das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit.
Für die Ausstellung des Parkausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
Doris Millgate
Tel. 02 51/4 92-32 90
Karin Isselhorst
Tel. 02 51/4 92-32 89
Kornelia Stark
Tel. 02 51/4 92-32 91
Fax 02 51/4 92-77 21
Stadthaus 1, Raum 488
ordnungsamt@stadt-muenster.de