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Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Für Oldtimer-Liebhaber stehen die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei uns oder beim Bürgeramt)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Tel. 04 61/3 16-13 25)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Original-Fahrzeug-Briefe oder Zulassungsbescheinigung II
- bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
- Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs.
Über jede Fahrt hat der Halter fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Die Gebühr für ein rotes Oldtimer-Kennzeichen beträgt 162,60 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.