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Oldtimer-Kennzeichen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.
Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Gutachten gemäß 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- Fahrzeugbrief (alternativ als Inhaber/in der neuen Kfz-Papiere die Zulassungsbescheinigung Teil II)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein (alternativ als Inhaber/in der neuen Kfz-Papiere die Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung (alternativ als Inhaber/in der neuen Kfz-Papiere die Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens kostet 26,80 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.