Stadt Münster: Ordnungsamt

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Neuzulassung

Kennzeichen

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Münster gemeldete Personen und Firmen möglich.


Inländische Fahrzeuge

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Eine Neuzulassung kostet 26,30 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.


Eingeführte Fahrzeuge

Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) benötigen Sie:


Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie:

Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet 41,60 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette. Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.



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