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Neuzulassung
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Münster gemeldete Personen und Firmen möglich.
Inländische Fahrzeuge
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung im Original (§ 6 FZV) oder Fahrzeugbrief
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Eine Neuzulassung kostet 26,30 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
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Formular (40 kB)
für die Erteilung einer Vollmacht bzw. einer Einzugsberechtigung
Eingeführte Fahrzeuge
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) benötigen Sie:
- Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- den Kaufvertrag/die Rechnung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- das Fahrzeug muss bei uns vorgeführt werden, damit die Fahrgestellnummer (FIN) mit den Unterlagen verglichen werden kann. Bei Vorlage eines Gutachtens von einem Sachverständigen entfällt die Vorführung des Fahrzeugs.
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV)
- eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
- den Kaufvertrag/die Rechnung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet 41,60 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette. Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
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Formular (40 kB)
für die Erteilung einer Vollmacht bzw. einer Einzugsberechtigung