Stadt Münster: Ordnungsamt

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Landeshundegesetz

Das Landeshundegesetz NRW ersetzt seit Anfang des Jahres 2003 die Landeshundeverordnung. Das Gesetz wurde vom Land Nordrhein-Westfalen erlassen, es umzusetzen und zu kontrollieren ist Aufgabe der Städte.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zum Gesetz und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Da sich manches aber nur im Einzelfall entscheiden oder im persönlichen Gespräch klären lässt, erfahren Sie außerdem, wer Sie in Münster bei Fragen rund um den Hund kompetent berät.


Kontakt

Rudolf Lammerding
Tel. 02 51/4 92-32 21
Fax 02 51/4 92-77 99
Stadthaus 1, Raum 563
Sprechzeiten:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Do auch 15 - 18 Uhr
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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