Wir sind nach der Gebührenordnung verpflichtet, folgende Gebühren von Ihnen zu erheben:
| Neuzulassung | 26,30 EUR |
| Neuzulassung bei eingeführtem Fahrzeug | 41,60 EUR |
| Halterwechsel innerhalb von Münster | 18,60 EUR |
| Standortwechsel (z.B. aus Warendorf nach Münster), jedoch gleicher Halter | 26,80 EUR |
| Standortwechsel und Halterwechsel | 28,90 EUR |
| Wunschkennzeichen (soweit noch nicht vergeben) | 12,80 EUR |
| Wunschkennzeichen (Reservierung eines Serienkennzeichens) | 2,60 EUR |
| Saisonkennzeichen | 26,80 EUR |
| Oldtimer-Kennzeichen | 26,80 EUR |
| Kurzzeit-Kennzeichen zur einmaligen Verwendung | 10,20 EUR |
| Abmeldung für Kraftfahrzeuge aus Münster | 5,60 EUR |
| Abmeldung für Kraftfahrzeuge außerhalb von Münster | 10,70 EUR |
| Wiederzulassung | 11,40 EUR |
| Änderungen technischer Art (z.B. Reifengröße, Anhängerkupplung, Spoiler) | 11,40 EUR |
| Änderung des Namens | 11,40 EUR |
| Änderung der Anschrift | 10,70 EUR |
Hinzu kommen Gebühren von 0,30 EUR pro fälschungssichere Siegelplakette (je nach Vorgang unterschiedliche Anzahl zwischen 1 und 5).
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühren für andere Zulassungs- und Abmeldegeschäfte erfragen Sie bitte unter 02 51/4 92-35 10 innerhalb unserer Öffnungszeiten.