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Kurzzeit-Kennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug für Überführungsfahrten (z.B. zu TÜV, DEKRA, vom Hersteller zur Zulassungsbehörde, zur Werkstatt), für Probefahrten und zu Fahrten wegen des Fahrzeugverkaufs benötigen, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen zu verwenden.
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, benötigen Sie:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannte VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Personalausweis oder Reisepass der Antragsstellerin/des Antragsstellers
- bei Firmen: eine Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: den Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Die Kurzzeit-Kennzeichen werden für einen Fünf-Tage-Zeitraum zugeteilt und kosten 10,20 EUR zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen und 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.