Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere ist ein wichtiges Motiv für die Erhaltung ihrer Lebensräume. Die Stadt Münster wacht als Untere Jagdbehörde darüber, dass Jagd als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes sowie des Tierschutzes betrieben wird.
Ein Jäger benötigt gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. Dabei müssen Sie ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts nachweisen.
Die Prüfung wird einmal im Jahr, im April oder Mai, abgenommen. Der Termin ist landeseinheitlich und steht in der Regel ab November des Vorjahres fest. Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung. Sie wird deshalb an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt.
Wenn Sie in Münster Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, melden Sie sich bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich bei der Stadt Münster - Ordnungsamt/ Untere Jagdbehörde -, 48127 Münster an.
Informationen zur Jungjägerausbildung erhalten sie von der
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Sie Ihren Jagdschein, der im gesamten Bundesgebiet gültig ist, als Tagesjagdschein oder Jahresjagdschein für ein, zwei oder drei Jagdjahre beantragen. Für die Erstausstellung benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild.
Daneben ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.
Für den Jagdschein fallen folgende Gebühren an:
Kornelia Wähning
Tel. 02 51/4 92-32 13
Brunhild Sand
Tel. 02 51/4 92-32 26
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 582
Sprechzeiten:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Do auch 15 - 18 Uhr
ordnungsamt@stadt-muenster.de