Wenn Sie Handwerker sind und Ihren Werkstattwagen in der Nähe der Einsatzstelle abstellen müssen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung. Die Stadt Münster unterscheidet zwischen Parkgenehmigungen für das Stadtgebiet und Parkgenehmigungen für das Münsterland.
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränkes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzug und ohne Zahlung sowie zum Parken in gesperrten Straßen (Verkehrszeichen 250).
Die Handwerker-Parkgenehmigung für das Stadtgebiet Münster kostet 151 Euro für ein Jahr.
Für die Genehmigungserteilung beider Ausweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
Den Antrag können Sie formlos für alle Montage-/ Werkstattfahrzeuge stellen. Ein Kfz-Kennzeichen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass das entsprechende Fahrzeug mit Firmenkennzeichnung/ Werbung versehen ist.
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325).
Die Handwerker-Parkgenehmigung für das Münsterland kostet 120 Euro für ein Jahr.
Für die Genehmigungserteilung beider Ausweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
Den Antrag können Sie formlos für alle Montage-/ Werkstattfahrzeuge stellen. Ein Kfz-Kennzeichen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass das entsprechende Fahrzeug mit Firmenkennzeichnung/ Werbung versehen ist.