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Halterwechsel
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Münster gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden. (Haben Sie ein Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen gekauft, beachten Sie bitte die Informationen zum Standortwechsel.)
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
Die Umschreibung der Papiere kostet 18,60 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.