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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Nationaler und EU-weiter gewerblicher Güterkraftverkehr ist nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und der EG-Verordnung Nr. 1072/2009 erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig.

Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

Einzelheiten zum Nachweis der fachlichen Eignung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Frau Leißing, Telefon 02 51/7 07-3 29.

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Kontakt

André Gunsthövel
Tel. 02 51/4 92-32 66
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 356
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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