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Große Hunde
Groß im Sinne des Gesetzes ist ein Hund, der ausgewachsen:
- ein Gewicht von mindestens 20 kg oder
- eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreicht,
- der nicht zu einer der Rassen gehört, die in § 10 genannt sind,
- und der nicht als "gefährlicher" Hund (§ 3) eingestuft ist.
Für diese Hunde gelten folgende Regeln.
- Im Stadtgebiet Münsters sind diese Hunde in bebauten Bereichen immer anzuleinen. Das gilt beispielsweise auch für die Innenstadt samt Promenade, Südpark, Schloßgarten.
- In Bus und Bahn sind diese Hunde ebenfalls an die Leine zu nehmen.
- Wie bisher gehören sie außerdem in der Fußgängerzone sowie im Wald außerhalb der Wege an die Leine. (siehe auch Fragen und Antworten)
Meldepflicht
Große Hunde müssen beim Ordnungsamt registriert werden. Im Anmeldeverfahren erhalten Sie einen Fragebogen. Mit der Anmeldebestätigung informieren wir Sie über gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Nachweise.
Das neue Pflichtprogramm
Wer einen solchen Hund hält, muss dem Ordnungsamt seit dem 1. Januar 2003
- nachweisen, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht,
- die Nummer des Mikrochips mitteilen, (siehe auch Fragen und Antworten)
- die entsprechende Sachkunde nachweisen.
Hundesteuer
Natürlich sind auch große Hunde wie bisher beim Amt für kommunale Abgaben für die Hundesteuer anzumelden.