Im Gewerbezentralregister werden Behördenentscheidungen mit Gewerbebezug (z. B. Entziehung einer Erlaubnis, Gewerbeuntersagung, Geldbußen) verzeichnet.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit beispielsweise für gewerberechtliche Erlaubnisse oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachweisen müssen. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Gewerbezentralregisterauszüge.
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13 Euro und kann bei schriftlich eingereichtem Antrag per Verrechnungsscheck oder Einzugsermächtigung beglichen werden.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist persönlich zu stellen. Bei juristischen Personen kann nur die Geschäftsleitung den Antrag ebenfalls persönlich stellen. Bei schriftlichen Anträgen muss die Unterschrift beglaubigt sein. Soweit es sich um eine handelsregisterlich eingetragene Firma handelt, ist ein Handelsregisterauszug beizufügen.
Dieter Otte
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