Stadt Münster: Ordnungsamt

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Gewerberegisterauskunft

Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Auskunft haben, beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20 Euro und kann per Verrechnungsscheck beglichen werden. Die Gewerbeauskunft wird erst nach Zahlung der Gebühr erteilt.


Kontakt

Angelika Woltering
Tel. 02 51/4 92-32 60
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 354
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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