Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbstständig und generell erlaubt ist, die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird. Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/ Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung einer eigenen Wohnung). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Ob Jahrmärkte, Flohmärkte, Wochenmärkte oder Weihnachtsmärkte - detaillierte Informationen finden Sie unter www.muenster.de/stadt/maerkte.