Stadt Münster: Ordnungsamt

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Gefährliche Hunde

Gefährlich im Sinne des Gesetzes sind

1. Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse vermutet wird. Dies sind Hunde der Rassen

2. Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist, z.B.

Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.


Nur mit Leine und Maulkorb

Im Stadtgebiet Münster müssen diese Hunde immer angeleint werden und einen Maulkorb tragen, sobald sie das private Grundstück verlassen. Werden die Hunde in einem Mehrfamilienhaus gehalten, sind sie schon beim Verlassen der Wohnung an die Leine zu nehmen und mit dem Maulkorb auszustatten.

Ausnahmen können zugelassen werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass der Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet. Das Ordnungsamt berät Sie gern.

Wurde ein Hund durch die Ordnungsbehörde oder den Amtstierarzt eindeutig als gefährlich eingestuft, kann keine Ausnahmegenehmigung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilt werden.

Wer einen solchen Hund hält oder beaufsichtigt, muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.


Zusätzliche Pflichten

Wer einen Hund dieser Rassen halten, ausbilden oder abrichten will, braucht dazu eine so genannte ordnungsbehördliche Erlaubnis. Sie wird in Münster vom städtischen Ordnungsamt erteilt und muss umgehend beantragt werden.
Wer den Antrag stellt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und dem Ordnungsamt

Wer einen Hund der oben genannten Rassen oder einen als gefährlich eingestuften Hund halten, ausbilden oder abrichten möchte, muss zunächst die oben genannten Punkte erfüllen. Wurde das Tier nach dem 6. Juli 2000 angeschafft, ist darüber hinaus nachzuweisen, dass es dafür ein überwiegendes besonderes Interesse gab. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hund ein Tanklager oder einen Betrieb mit gefährlichen Chemikalien bewachen soll.

Die Zucht mit gefährlichen Hunden ist verboten.



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