Stadt Münster: Ordnungsamt

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Gaststätten

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller/in die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Die Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Telefon 02 51/7 07-1 20.

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.


Kontakt

Manfred Geers
Tel. 02 51/4 92-32 63

Anja Mewes/Gabriele Schramm
Tel. 02 51/4 92-32 64
Fax 02 51/4 92-77 64
Stadthaus 1, Raum 359
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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