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Verlust eines Führerscheins

Ihnen ist Ihr Führerschein entwendet worden, oder sie haben Ihn verloren und Sie sind in Münster mit Hauptwohnsitz gemeldet?

Bitte beachten Sie, das der Inhaber einer Fahrerlaubnis den Verlust seines Führerscheins unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen hat, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet (§ 25 FeV).

Damit Sie schnell einen neuen Führerschein bekommen können, ist es notwendig, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen und den Ersatzführerschein beantragen.

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt 38,70 EUR. Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 5,10 EUR.

Bei Anträgen, die am Antragstag bis 12.00 Uhr gestellt werden, kann gegen eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 15,60 EUR der neue EU-Kartenführerschein am übernächsten Werktag bei uns abgeholt werden.



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