Sie benötigen für einen Antrag an einer anderen Stelle einen Auszug aus dem Führerscheinregister beziehungsweise der Führerscheinzentraldatei?
Zur Ausstellung der erforderlichen Karteikartenabschrift benötigen wir
Bitte beachten Sie, dass Führerscheine grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz ausgestellt werden. Wenn Sie die Prüfung in Münster gemacht haben, aber zur Zeit der Ausstellung nicht in Münster mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, dann liegen uns keine Daten zur erteilten Fahrerlaubnis vor. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren damaligen Hauptwohnsitz.
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.
Der Registerauszug wird unmittelbar an das jetzt zuständige Straßenverkehrsamt gesandt. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.