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Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Der Antrag für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich zu stellen.
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 02 51/4 92-39 17 oder schreiben eine Email unter kfz-zulassung@stadt-muenster.de.
Folgende Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich:
Antrag auf Erteilung der Klasse(n) A, A1, B, BE, M, und L
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
- aktuelle Sehtestbescheinigung
- Werden bei dem Test die erforderlichen Werte nicht erreicht, ist ein augenfachärztliches Gutachten beizubringen. Der Nachweis über das Sehvermögen darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die erfolgte Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort", falls die Fahrerlaubnis vor 1964 erworben wurde
Antrag auf Erteilung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, T
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklasse(n)
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
- augenärztliches Gutachten über die Sehkraft
- hausärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand
(Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Nachweis über die "Erste Hilfe" (Kurs über 16 Stunden)
Hinweis:
Nur wenn die entzogene Klasse 2 erstmalig vor 1964 erworben wurde, muss im Rahmen der Wiedererteilung eine Bescheinigung über die "Erste Hilfe" (Kurs über 16 Stunden) eingereicht werden.
Ehemalige Inhaber der Klasse 3, die die Klasse(n) C1 oder C1E beantragen, müssen im Rahmen der Wiedererteilung ebenfalls eine Bescheinigung über die Teilnahme an der großen "Ersten Hilfe" (Kurs über 16 Stunden) vorlegen.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n) D1, D1E, D, DE oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie z. B Taxi und/oder Mietwagen, Krankenkraftwagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklasse(n)
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
- augenärztliches Gutachten
- hausärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand
(Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung)
- ein arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Bescheinigung über "Erste Hilfe" (siehe hierzu Hinweis unter der Klassen C, CE)
Die Verwaltungsgebühr für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt zurzeit 117,30 EUR (ohne Probezeit) bzw. 118,10 EUR (mit Probezeit). Bei Anordnung von Begutachtungen, Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder einem Prüfauftrag für die Abnahme einer Führerscheinprüfung entstehen weitere Gebühren, die zum Abschluss des Verfahrens ggf. in Rechnung gestellt werden.