Stadt Münster: Ordnungsamt

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Namensänderung

Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert?

  1. Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen?
    Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.
  2. Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt?
    Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht.
  3. Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?
    Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Übrigens: Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, wenn wir das Dokument entwertet haben.

Der Umtausch des Führerscheines kostet 28,50 EUR. Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

Bei Anträgen, die am Antragstag bis 12.00 Uhr gestellt werden, kann gegen eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 15,60 EUR der neue EU-Kartenführerschein am übernächsten Werktag bei uns abgeholt werden.



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