| A |
Leistungsunbeschränkte Krafträder. Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25kW, unter 0,16 kW/kg |
| A1 |
Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17-Jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
| B |
Kfz bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhängern über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten |
| BE |
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg |
| C |
Kfz über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht - auch mit Anhängern bis 750 kg; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen über 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit |
| CE |
Kfz über 7,5 t mit Anhänger über 750 kg (Lastzüge, Sattelschlepper) |
| C1 |
Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg |
| C1E |
Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreiten |
| D |
Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen |
| D1 |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreitet. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung benutzt werden. |
| M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3/45 km/h |
| L |
Land- und forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Zugmaschinen bis 32 km/h unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, mit Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
| T |
Ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (keine Autobahnfahrt) unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse mit bis zu zwei Anhängern (auch zulassungspflichtige); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h |