Stadt Münster: Ordnungsamt

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Die neuen Führerscheinklassen

A Leistungsunbeschränkte Krafträder. Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25kW, unter 0,16 kW/kg
A1 Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17-Jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
B Kfz bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhängern über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten
BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg
C Kfz über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht - auch mit Anhängern bis 750 kg; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen über 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
CE Kfz über 7,5 t mit Anhänger über 750 kg (Lastzüge, Sattelschlepper)
C1 Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg
C1E Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreiten
D Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen
D1 Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreitet. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung benutzt werden.
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3/45 km/h
L Land- und forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Zugmaschinen bis 32 km/h unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, mit Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
T Ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (keine Autobahnfahrt) unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse mit bis zu zwei Anhängern (auch zulassungspflichtige); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

Umstellung der "alten" Führerscheinklassen

Alte Klasse Neue Klasse
1 A, A1, M, L
1 a* A, A1, M, L
1 b A1, M, L
2 B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
3** B, BE, C1, C1E, M, L
4 M, L
5 L
Busführerschein D1, D1E, D, DE

* Wenn 2 Jahre im Besitz = A (unbeschränkt), ansonsten = A (beschränkt)
** Vor dem 1. April 1980 erworben = zusätzlich A1



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