Durch das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG), müssen alle, die künftig gewerblich einen LKW oder Bus führen, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Alle Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis
gewerblich nutzen wollen. Dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werksverkehr.
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen. Der Grundqualifikationsnachweis wird erworben durch
Weitere Information zur Fahrerzusatzqualifikation unter
Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrerinnen und Fahrer betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden.
Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Unterrichtseinheiten von je 60 Minuten. Alle fünf Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Weiterbildung wird durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" und des Gültigkeitsdatums auf dem Führerschein dokumentiert.
| Ausstellung/Verlängerung Klasse C | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflicht zur Verlängerung der Klasse C | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| Empfehlung der Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein | 2014 | 2014 | 2014 | 2014 | 2015 |
| Ausstellung/Verlängerung Klasse D | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflicht zur Verlängerung der Klasse D | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
| Empfehlung der Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
| Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein | 2013 | 2013 | 2013 | 2013 | 2014 |
Für den Eintrag der Weiterbildung in den Führerschein und die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines fallen Gebühren in Höhe von 37,30 Euro an.