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Berufskraftfahrerqualifikation

Durch das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG), müssen alle, die künftig gewerblich einen LKW oder Bus führen, eine besondere Qualifikation nachweisen.


Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis?

Alle Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis

gewerblich nutzen wollen. Dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werksverkehr.


Voraussetzung und Erwerb der Grundqualifikation:

Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen. Der Grundqualifikationsnachweis wird erworben durch

Weitere Information zur Fahrerzusatzqualifikation unter


Voraussetzung, Art, Dauer und Gültigkeit der Weiterbildung:

Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrerinnen und Fahrer betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden.
Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Unterrichtseinheiten von je 60 Minuten. Alle fünf Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die Weiterbildung wird durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" und des Gültigkeitsdatums auf dem Führerschein dokumentiert.


Anerkannte Ausbildungsstätten:

Ihre optimale Weiterbildungsplanung auf einen Blick:

Ausstellung/Verlängerung Klasse C 2006 2007 2008 2009 2010
Pflicht zur Verlängerung der Klasse C 2011 2012 2013 2014 2015
Empfehlung der Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein 2011 2012 2013 2014 2015
Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein 2014 2014 2014 2014 2015
Ausstellung/Verlängerung Klasse D 2005 2006 2007 2008 2009
Pflicht zur Verlängerung der Klasse D 2010 2011 2012 2013 2014
Empfehlung der Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein 2010 2011 2012 2013 2014
Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein 2013 2013 2013 2013 2014

Für den Eintrag der Weiterbildung in den Führerschein und die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines fallen Gebühren in Höhe von 37,30 Euro an.



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