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Begleitetes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands fahren. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden:
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern sowie deren Personalausweise/Reisepässe
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
- Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands fahren zu dürfen. Mit 18 kann dann der Führerschein bei uns abgeholt werden.
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen.
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
- Sie muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
- Sie darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Das Punktekonto wird von der Führerscheinstelle überprüft.
Es fallen folgende Gebühren an:
- 43,40 Euro für die Antragsgebühren
- 9,30 Euro für jede Begleitperson
- 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung