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Begleitetes Fahren ab 17

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands fahren. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden:

Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands fahren zu dürfen. Mit 18 kann dann der Führerschein bei uns abgeholt werden.

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!

Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:

Es fallen folgende Gebühren an:



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