Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere ist ein wichtiges Motiv für die Erhaltung ihrer Lebensräume. Die Stadt Münster wacht als Untere Fischereibehörde darüber, dass Fischerei als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes sowie des Tierschutzes betrieben wird.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung als Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein ist eine bestandene Fischerprüfung. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Der Fünfjahresfischereischein endet mit Ablauf des vierten Jahres, das auf das Jahr der Ausstellung folgt.
Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines/r Fischereischeininhabers/in berechtigt.
Jahresfischereischeine und Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt.
Fischerprüfungen finden in Münster zweimal im Jahr statt. Wenn Sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnnung in Münster haben und mindestens 13 Jahre alt sind, können Sie bis spätestens einen Monat vor der Prüfung anmelden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im Jahr 2012 sind folgende Prüfungstermine vorgesehen:
Die Prüfungstermine werden auch in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Vorbereitungskurse werden von folgenden Veranstaltern angeboten:
Franz Gassel, Münsterstraßße 10, 48565 Steinfurt Schulungsort: ABC Schützenhof (Villa Rico), Steinfurter Straßße 104, 48149 Münster
Anmeldungen unter: 0 25 52/45 08 oder 0171/5 30 04 94, per Fax unter 0 25 52/6 26 60 oder per Mail-Kontakt unter info@gassel-steinfurt.de
Für den Fischereischein fallen folgende Gebühren an:
Zusätzlich zum Fischereischein sind für die einzelnen Gewässer Fischerei-Erlaubnisscheine erforderlich. Sie können in der Regel als Tages- oder Jahreskarten in Zoo- und Angelgeschäften oder direkt bei den Fischereivereinen erworben werden.
Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischereiaufseher/in vorzeigen können.
Kornelia Wähning
Tel. 02 51/4 92-32 13
Brunhild Sand
Tel. 02 51/4 92-32 26
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 582
Sprechzeiten:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Do auch 15 - 18 Uhr
ordnungsamt@stadt-muenster.de