Seit dem 1. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen.
Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen "Verkehrsverbotszone".
Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Plaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne entsprechender Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren.
Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Plakette beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Verkehrsverbotszone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Plakette erfüllt.
Ausgegeben werden die Plaketten bei allen Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen, bei Prüfstellen wie z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, und den Kfz-Zulassungsstellen.
Sie benötigen zur Ausstellung einer Umweltplakette (Feinstaubplakette):
Die Gebühr beträgt 5,00 EUR.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie auf der Seite der DEKRA kostenlos prüfen:
Seit dem 1. Januar 2010 ist Münsters Stadtkern eine Umweltzone. Diesen Bereich dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Umweltplakette frei befahren. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und unter anderem auch Handwerksbetrieben wurde für das Jahr 2010 eine Übergangsfrist eingeräumt, in der bei Bedarf Ausnahmen gestattet werden.