Stadt Münster: Ordnungsamt

Schriftzug Ordnungsamt: zur Startseite des Ordnungsamtes

Hauptnavigation

Seiteninhalt

Neue Fahrzeugpapiere seit dem 1. Oktober 2005

Fahrzeugschein und -brief sind abgelöst worden.
Seit dem 1. Oktober 2005 sind im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt worden.

Der Fahrzeugschein wurde zur Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I).
Der Fahrzeugbrief heißt nun Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II).

Wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, werden seit 1. Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei der Zulassungsstelle zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstelle mit einem schon angemeldeten Fahrzeug befasst, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.


Freiwilliger Austausch geht leider nicht!

Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen sind: Der Teil I der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist durchnummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.

Im Teil II sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil I - wie früher im Fahrzeugschein - wesentlich ausführlicher.



Impressum