Sie sind Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber und möchten die Fahrschule wechseln.
Die Fahrerlaubnisbehörde muss über den Fahrschulwechsel schriftlich unterrichtet werden.
Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:
Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden. Die Führerscheinstelle wird dann gegebenenfalls die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.
Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Es fallen keine Gebühren an.