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Ersterteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung

Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten, Personenkraftwagen im Linienverkehr, ein Fahrzeug im Schülerverkehr oder Behindertenspezialverkehr oder Krankenkraftwagen?

Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.

Wenn Sie in Münster ein Taxi, einen Mietwagen oder Krankenkraftwagen führen möchten, müssen Sie in einer sogenannten Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie die erforderlichen Ortskenntnisse besitzen.

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist es erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Sollten sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen.

Die Gebühr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 55,60 EUR.
Für die Ortskundeprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40 EUR erhoben.



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