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Ersterteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten, Personenkraftwagen im Linienverkehr, ein Fahrzeug im Schülerverkehr oder Behindertenspezialverkehr oder Krankenkraftwagen?
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Wenn Sie in Münster ein Taxi, einen Mietwagen oder Krankenkraftwagen führen möchten, müssen Sie in einer sogenannten Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie die erforderlichen Ortskenntnisse besitzen.
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist es erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihren EU-Kartenführerschein
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
(gemäß Anlage 6 der FeV)
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt. Das augen-ärztliche Gutachten ist zwei Jahre gültig.
- Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
(gemäß Anlage 5.1 FeV)
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersu-chungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren)
(gemäß Anlage 5.2 der FeV)
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen.
Sollten sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen.
Die Gebühr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 55,60 EUR.
Für die Ortskundeprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40 EUR erhoben.