Seit dem 1. Mai 2006 werden neue Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet.
Diese Kotrollgeräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal.
Die Kontrollgerätekarten für das Fahrpersonal können nur am Hauptwohnsitz der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers beantragt werden.
Benötigt werden:
Die Fahrerkarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt. Sie können sich die Karte direkt per Post zuschicken lassen oder die bei uns abholen. Die Herstellungsdauer beträgt ca. 14 Tage.
Gebühren:
Es fallen Gebühren in Höhe von 41,00 Euro an, wenn die Karte direkt an Ihre Wohnanschrift geschickt werden soll.
Möchten Sie die Karte selber abholen, beträgt die Gebühr 38,00 Euro.
Wo bekommen Sie die Werkstatt- bzw. Unternehmenskarte?
Als zentrale Stelle für Nordrhein-Westfalen ist zuständig:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 55/56
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Tel. 01 80 3/100 116 (9 Cent/Minute)