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Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren
Für die Neuausstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren benötigen wir eine Verlusterklärung. Die entsprechenden Vordrucke, die Sie am Bildschirm ausfüllen und zur Unterschrift ausdrucken können, haben wir Ihnen hier bereitgestellt.
Zum Datenabgleich ist aber bei allen Anträgen auf eine Neuausstellung von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen die persönliche Vorsprache erforderlich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Um eine neue ZB I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren: den Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: eine zusätzliche Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Hauptuntersuchungsbericht oder Vorführung des Fahrzeugs
Die Ausstellung der ZB I kostet 10,90 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Bei Diebstahl der ZB II sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Um eine neue ZB II zu bekommen, müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: zusätzlich eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Die Ausstellung der neuen ZB II und die Aufbietung des verlorenen Kfz-Briefes beim Kraftfahrtbundesamt kostet
- 13,80 EURO für die Verlusterklärung
- 26,00 EURO für die Erstellung der neuen ZB II
zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Die neue ZB II kann Ihnen nach 6-8 Wochen ausgehändigt werden.
In Einzelfällen kann zusätzlich zur Verlusterklärung die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Zulassungsbehörde kostet zusätzlich 30,70 EUR.
Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- gegebenenfalls Bestätigung der Polizei über die Anzeige
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde, ist das zweite mitzubringen
Der Tausch des Fahrzeugscheins gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil I kostet 0,70 EUR.