Bewachung ist definiert als "Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen". Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
Eine 80stündige Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskamer ist ebenfalls Pflicht.
Das beschäftigte Wachpersonal wird in einer 40stündigen IHK-Unterrichtung geschult. Für die besonders sensiblen Tätigkeitsbereiche als Citystreife, Kaufhausdetektiv/in und Diskothekentürsteher/in ist seit 2003 die Sachkundeprüfung erforderlich.
Einzelheiten zu Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Tel. 02 51/7 07-0.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
André Gunsthövel
Tel. 02 51/4 92-32 66
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 356
ordnungsamt@stadt-muenster.de