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Bewachungsgewerbe

Bewachung ist definiert als "Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen". Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung.

Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

Eine 80stündige Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskamer ist ebenfalls Pflicht.

Das beschäftigte Wachpersonal wird in einer 40stündigen IHK-Unterrichtung geschult. Für die besonders sensiblen Tätigkeitsbereiche als Citystreife, Kaufhausdetektiv/in und Diskothekentürsteher/in ist seit 2003 die Sachkundeprüfung erforderlich.

Einzelheiten zu Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Tel. 02 51/7 07-0.

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Kontakt

André Gunsthövel
Tel. 02 51/4 92-32 66
Fax 02 51/4 92-77 49
Stadthaus 1, Raum 356
ordnungsamt@stadt-muenster.de


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